Essen/Hannover – Es ist eine klare Botschaft, die jeder Autofahrer beherzigen sollte: Die Rettungsgasse rettet Leben. Denn immer dann, wenn der Verkehr ins Stocken gerät und es zu einem Rückstau kommt, könnte das nicht nur mit einer Baustelle zusammenhängen, erklärt der Tüv Nord.
Sondern vor einem kann auch etwas Dramatisches passiert sein. Rettungswagen, Notarztfahrzeug und die Polizei müssen dann so schnell wie möglich am Unfallort sein – und dafür benötigen sie freie Fahrt.
Die Regel zur Bildung der sogenannten Rettungsgasse ist denkbar einfach: Wer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, fährt bei Staubildung ganz links. Und auf den anderen Spuren fahren alle anderen Fahrzeuge möglichst weit rechts. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass immer dann eine freie Bahn für Rettungsfahrzeuge zu schaffen ist, wenn der Verkehr stockt – also schon vor einer Staubildung. Andernfalls droht ein Bußgeld.
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(dpa/tmn)