Bad Windsheim – Als vermeintlich sichere Alternative zum Auto steigt der eine oder andere nach dem alkoholreichen Weihnachtsmarktbesuch aufs Fahrrad. Doch auch auf dem Rad riskieren alkoholisierte Fahrer Strafen oder sogar den Führerschein, warnt der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD).
Bereits zwischen 0,3 und 1,6 Promille müssen Fahrradfahrer strafrechtliche Folgen fürchten – und zwar dann, wenn sie den Straßenverkehr gefährden oder einen Unfall verursachen. «Sie müssen mit einer Strafanzeige, zwei Punkten in Flensburg und ungefähr einem Monatsnettogehalt Geldstrafe rechnen», sagt ARCD-Sprecher Thomas Schreiner. Der genaue Satz sei von Fall zu Fall unterschiedlich und hänge von verschiedenen Faktoren ab.
«Ab 1,6 Promille begehen sie eine Straftat», sagt Schreiner. Neben den genannten Konsequenzen kommen dann eventuell noch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) und in deren Folge ein möglicher Entzug des Führerscheins sowie ein Fahrradnutzungsverbot hinzu.
Selbst am Tag danach sollte man seine Fahrtauglichkeit überdenken. Denn gerade einmal 0,1 bis 0,15 Promille Alkohol im Blut baue der Körper pro Stunde ab. Der ARCD rät daher im Zweifel eher zum Taxi oder zur Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.
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(dpa/tmn)