München – Wer nachweisen kann, dass sein Neuwagen im Vergleich zu den Herstellerangaben mehr als zehn Prozent mehr Kraftstoff verbraucht, kann vom Kauf zurücktreten. Das sei allerdings aufwendig, sagt ADAC-Juristin Silvia Schattenkirchner.
In solchen Fällen sei immer der konkrete Einzelfall zu prüfen, und zwar unter Prüfstandbedingungen und durch einen Sachverständigen. Und besonders wichtig: Dieser Sachmangel lasse sich nur in den ersten zwei Jahren nach der Übergabe des Autos gegenüber dem Händler anbringen.
Ein Zweitkäufer kann innerhalb der Sachmängelhaftungsfrist von zwei Jahren Ansprüche gegen den Händler geltend machen, der dem Erstbesitzer das Fahrzeug verkauft hat. «Hierfür muss der Erstbesitzer dem Zweitkäufer jedoch die Sachmängelrechte abtreten», sagt Schattenkirchner.
Jenseits der zwei Jahre wird es kniffliger: «Für Gebrauchtwagen haben die Gerichte noch keine eindeutigen Grenzen vorgegeben, ab denen ein Auto zu viel verbraucht», erklärt die Rechtsanwältin.
Schattenkirchner rät grundsätzlich, im Zweifel den Verbrauch des Wagens über einen längeren Zeitraum zu prüfen und zu dokumentieren. Erst dann sollten Verbraucher entscheiden, ob sie das Kostenrisiko für ein Gutachten oder einen Anwalt tragen wollen.
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(dpa/tmn)