Berlin – Radfahrer ohne richtige Beleuchtung riskieren ihre Gesundheit – das gilt im Herbst umso mehr. Weil die Tage kürzer werden, erhöht sich das Unfallrisiko, wie die Deutsche Verkehrswacht erklärt.
Radfahrern ohne Beleuchtung am Bike droht nicht nur durch Autofahrer Gefahr, die sie nachts oder im Dämmerlicht übersehen. Sie können auch leichter stürzen, weil sie etwa Unebenheiten im Boden mangels Licht schlechter erkennen.
Doch Licht ist nicht gleich Licht. Die Beleuchtung von Fahrrädern regelt die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ganz genau. Was muss am Drahtesel dran sein? Vorne sind ein weißer Scheinwerfer und Reflektor Pflicht. Hinten reflektieren ein Großflächenrückstrahler, der mit dem Buchstaben «Z» gekennzeichnet sein muss, und ergänzend ein kleinerer Reflektor. Außerdem strahlt ein rotes Rücklicht. Die Leuchten am Rad brauchen ein Prüfsiegel des Kraftfahrt-Bundesamtes. Das ist an einem Wellenzeichen, dem Buchstaben «K» und einer Prüfnummer zu erkennen.
Damit ist es noch nicht getan: Die Pedale des Fahrrad sollten gelbe Reflektoren besitzen. Zur Seite werfen die klassischen gelben Katzenaugen in den Rad-Speichen einfallendes Licht zurück. Alternativ sind auch reflektierende Streifen an den Reifen-Seitenwänden oder in den Speichenenden angebrachte, rundherum laufende Clips in Ordnung.
Wer ohne korrekte Beleuchtung unterwegs ist, riskiert nicht nur Unfälle. Erwischt einen die Polizei, droht ein Bußgeld von 20 Euro.
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(dpa/tmn)