Bonn (dpa/tmn) – Blickkontakt und kleine Handzeichen im Straßenverkehr können helfen, unklare Situationen zu regeln. Etwa wenn ein Fahrstreifen endet und eigentlich das Reißverschlussverfahren gilt.
«Das wird aber noch längst nicht von allen Fahrzeugführern beherrscht», sagt Dieter Müller, Vorsitzender des juristischen Beirats des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR).
Allerdings: Genormte Handzeichen gibt es nicht. «Niemand hat sie erlernt, und viele Menschen deuten gleiche Handzeichen widersprüchlich». Auch Kindern gegenüber mahnt er zur Zurückhaltung, wenn sie über die Straße wollen. Zeichen sollten nur dann gegeben werden, wenn sich kein Gegenverkehr nähert. Denn unter Umständen sieht er es nicht. «Und man weiß nie, wer in dem anderen Fahrzeug sitzt und wie diese Person aktuell motiviert ist», sagt Müller.
Radfahrer indes müssen Handzeichen geben: dann, wenn sie ihre Fahrtrichtung wechseln. Und zwar immer, wenn Autofahrer dazu blinken müssten, beim Abbiegen zum Beispiel. Tun sie das nicht und werden erwischt, drohen Bußgelder von 10 bis 35 Euro.
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(dpa)