Berlin (dpa/tmn) – Auch Schäden, die nicht durch den Fahrer sondern durch automatisierte Assistenzsysteme im Auto entstehen, reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung des Halters. Das teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mit.
Sie kommt dabei für Schäden an fremdem Eigentum oder Personen auf. Das sei etwa der Fall, wenn die Sensoren eines Rückfahrsystems oder ein Notbremsassistent einen Unfall verursachen. Generell sei es laut GDV unerheblich, ob der Fahrer einen Fehler macht, defekte Teile einer Werkstatt oder eben automatisierte Fahrsysteme einen Unfall auslösen.
Der Gesetzgeber verpflichtet jeden Kfz-Halter zu einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Allerdings kann die Versicherung Regress vom Fahrer fordern. Das sei zum Beispiel bei Trunkenheit am Steuer oder Gefahrerhöhung möglich. «Gefahrerhöhung meint eine dauerhafte Veränderung des vertraglich vereinbarten Risikos, beispielsweise ein getunter Motor», sagt Kathrin Jarosch vom GDV. Dann kann die Versicherung bis zu 5000 Euro vom Versicherungsnehmer zurückfordern.
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(dpa)