Im neuen Bußgeldkatalog 2009 sind sämtliche Bußgelder für Missachtung der Straßenverkehrsordnung um bis zu 100% angehoben worden.
Beispielsweise kostet eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 21-25 km/h innerorts 80 Euro, statt bisher 50 Euro. Außerorts sind es sogar 70 Euro statt bisher 40 Euro. Ich halte derart hohe Bußgelder für vergleichsweise geringe Überschreitung der Geschwindigkeit für übertrieben.
Bei 26-30 km/h überhöhter Geschwindigkeit werden nun innerorts 100 Euro und außerorts 80 Euro gefordert. Diese Überschreitung erreicht man allerdings sehr schnell unbeabsichtigt, beispielsweise durch das Übersehen eines Verkehrsschildes auf der Autobahn. Unglücklicherweise werden diese Bußgeldern nicht danach differenziert, ob eine Gefährdung bestand oder nicht. Es besteht durchaus ein Unterschied, ob man in einer Spielstraße 50 km/h fährt oder 130 auf einer leeren Autobahn, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h herrscht.
Das Bußgeld für Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss wurde von 250 Euro auf 500 Euro angehoben. Die Kosten für den zweiten oder dritten Verstoß dieser Art wurden ebenfalls jeweils verdoppelt. Diese Änderung ist meiner Meinung nach sinnvoll. Wenn man nämlich die 500€ und die Kosten und den Aufwand einer MPU dazunimmt, sollten doch viele Leute geläutert werden.
Ebenfalls kann ich die erhöhten Bußgelder für Drängler befürworten. Wer zu wenig Abstand hält und damit andere Verkehrsteilnehmer gefährdet muss nun mit Kosten bis zu 400 Euro statt bisher bis 250 Euro rechnen. Dann sollten aber die Messtechniken verbessert werden, denn es ist kaum möglich auf Autobahnen den notwendigen Sicherheitsabstand zum Vordermann zu halten, ohne dass sich ein anderes Fahrzeug in den Sicherheitsabstand drängelt und dann wird man nämlich selbst (meistes vor Brücken) geblitzt, obwohl man nichts dafür konnte.
Hier nun eine Auflistung der Strafen
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts / ausserorts
21-25 km/h 80/70
26-30 km/h 100/80
31-40 km/h 160/120
41-50 km/h 200/160
51-60 km/h 280/240
61-70 km/h 480/440
über 70 km/h 680/600
Alkohol, Drogen
1. Verstoß 500
2. Verstoß 1000
3. Verstoß 1500
Bahnübergang umfahren 700
Rote Ampel überfahren 90
– bei länger als 1 Sek. rot 200
– mit Gefährdung 320
Drängler
– Abstand in Meter bei mehr als 80 km/h
5/10 v. halben Tacho 75
4/10 v. halben Tacho 100
3/10 v. halben tacho 160
2/10 v. halben Tacho 240
1/10 v. halben Tacho 320
(Quelle: Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes)
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