Dieselbesitzer mit eingebauten Rußpartikelfilter müssen mit einer höheren Steuerbelastung rechnen. Fahrzeughalter müssen in diesem Jahr die gleiche KfZ-Steuer wie für Fahrzeuge ohne Filter bezahlen. Der Grund sind die fehlenden Einträge über ein Rußpartikelfilter im Fahrzeugschein. Das Finanzamt kann ohne Eintragung nicht erkennen, ob ein Fahrzeug einen Rußpartikelfilter hat, oder nicht. Betroffen sind alle Fahrzeuge, die vor dem Januar 2007 mit Rußpartikelfilter zugelassen worden sind. Auch nachträglich eingebaute Rußpartikelfilter müssen erst eingetragen werden, um steuerlich richtig erfasst zu werden. Die Nachträgliche Eintragung in den Fahrzeugschein kostet zwischen 10 – 20 €. Fahrzeughalter, ohne Eintragungen der Rußpartikelfilter, müssen 1,20 € pro 100 ccm³ Hubraum KfZ-Steuer zahlen.
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